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   BPatG, 11.12.2002 - 32 W (pat) 171/02   

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https://dejure.org/2002,25446
BPatG, 11.12.2002 - 32 W (pat) 171/02 (https://dejure.org/2002,25446)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.2002 - 32 W (pat) 171/02 (https://dejure.org/2002,25446)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 32 W (pat) 171/02 (https://dejure.org/2002,25446)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 11.12.2002 - 32 W (pat) 171/02
    Die wörtlich aus Art. 3 Abs. 1 lit. c MarkenRL übernommene Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gebietet die Versagung der Eintragung selbst dann, wenn eine noch nicht feststellbare Benutzung als Sachangabe jederzeit erfolgen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH WRP 2001, 692, 694 - Test it).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 11.12.2002 - 32 W (pat) 171/02
    Die wörtlich aus Art. 3 Abs. 1 lit. c MarkenRL übernommene Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gebietet die Versagung der Eintragung selbst dann, wenn eine noch nicht feststellbare Benutzung als Sachangabe jederzeit erfolgen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH WRP 2001, 692, 694 - Test it).
  • BPatG, 01.08.2006 - 24 W (pat) 49/05
    Hinsichtlich des vor der Buchstabenfolge "REP" stehenden Buchstabens "e" hat die Markenstelle des weiteren zutreffend festgestellt und belegt, dass es mittlerweile gängiger und allgemein verständlicher Sprachgebrauch ist, ein durch Bindestrich oder in sonstiger Weise abgesetztes "e/E" (vgl. etwa die häufig zu beobachtende Schreibweise mit Binnengroßschreibung des jeweils dem "e" nachfolgenden Buchstabens, z. B. eBusiness, eMail, eBanking) als Abkürzung für "elektronisch" einem Begriff voranzustellen, um auszudrücken, dass etwas elektronischer Natur ist oder elektronisch bzw. gestützt durch elektronische Datenverarbeitung oder das Internet funktioniert (vgl. außer den dem angefochtenen Beschluss angefügten Verwendungsbelegen für "e"-Wortkombinationen auch die der Anmelderin übermittelten PAVIS PROMA-Ausdrucke der BPatG-/HABM-Entscheidungen 25 W (pat) 204/01 "ecare", 25 W (pat) 54/03 "econtor", 27 W (pat) 71/02 "E-FAX"; 25 W (pat) 232/01 "ehealthcare", 32 W (pat) 171/02 "E -netbank", 29 W (pat) 97/99 "E-Tel"; HABM R0864/01-1 "e-Farm").
  • BPatG, 01.08.2006 - 24 W (pat) 50/05
    Hinsichtlich des vor der Buchstabenfolge "REP" stehenden Buchstabens "e-" hat die Markenstelle des Weiteren zutreffend festgestellt und belegt, dass es mittlerweile gängiger und allgemein verständlicher Sprachgebrauch ist, ein durch Bindestrich oder in sonstiger Weise abgesetztes "e/E" (vgl. etwa die häufig zu beobachtende Schreibweise mit Binnengroßschreibung des jeweils dem "e" nachfolgenden Buchstabens, z. B. eBusiness, eMail, eBanking) als Abkürzung für "elektronisch" einem Begriff voranzustellen, um auszudrücken, dass etwas elektronischer Natur ist oder elektronisch bzw gestützt durch elektronische Datenverarbeitung oder das Internet funktioniert (vgl. außer den dem angefochtenen Beschluss angefügten Verwendungsbelegen für "e"-Wortkombinationen auch die der Anmelderin übermittelten PAVIS PROMA-Ausdrucke der BPatG-/HABM-Entscheidungen 25 W (pat) 204/01 "ecare", 25 W (pat) 54/03 "econtor", 27 W (pat) 71/02 "E-FAX"; 25 W (pat) 232/01 "ehealthcare", 32 W (pat) 171/02 "E-netbank", 29 W (pat) 97/99 "E-Tel"; HABM R0864/01-1 "e-Farm").
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